Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für QUICKI Mobil WCs — Vermietung und Service von Mobil-WCs, WC-Containern, Toilettenanhängern, Sanitäranlagen und Bauzäunen. Stand: 2026.

1. Vertragsgegenstand

Mietweise Überlassung und Wartung von Mobil-WCs, WC-Containern, Toilettenanhängern, Sanitäranlagen und Bauzäunen. Die Objekte bleiben Eigentum der Abfallservice Jüly GesmbH. Der Mieter sorgt für sämtliche behördliche Bewilligungen.

2. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Aufstellung und endet mit der Abbestellung. Diese Tage gelten als volle Miettage.

3. Freie Zufahrt

Die Zufahrt zum Aufstellungsort muss befestigt sowie für Schwer- und Großfahrzeuge befahrbar sein. Andernfalls haftet der Mieter für Transportschäden und Bergungskosten.

4. Anschlusskosten Strom & Wasser

Strom- und Wasseranschluss zu vorhandenen Anschlüssen erfolgen durch den Mieter. Die Verbrauchskosten trägt der Mieter. Die Entleerung des Abwassertanks erfolgt bei Bedarf sowie am Ende der Mietzeit. Ein Kanalanschluss ist möglich.

5. Einleitungsgenehmigung Kanalisation

Bei Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde durch den Mieter einzuholen.

6. Selbstabholung & Kaution

Toilettenanhänger werden ausschließlich an Mieter mit gültigem Führerschein der Klasse B+E übergeben. Pro Anhänger wird eine Kaution von 500 EUR fällig.

7. Service

Die Objekte werden in einwandfreiem Zustand übergeben. Service erfolgt durch geschultes Personal nach Vereinbarung. Der Mieter stellt sicher, dass der Zugang zum Servicezeitpunkt frei ist.

8. Freier Zugang bei Service, Aufstellung und Abholung

Ist der Zugang nicht frei, gilt der Service als ausgeführt. Reklamationen sind unverzüglich zu melden. Eine Mietminderung ist ausgeschlossen.

9. Zeichnungspflicht am Lieferschein

Die Bestätigung erfolgt mit Unterschrift auf dem Lieferschein. Ohne Unterschrift können Schadensansprüche nicht geltend gemacht werden.

10. Obliegenheiten des Mieters

Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsneuwerts. Eine Polizeianzeige ist verpflichtend. Die Verkehrssicherheit liegt beim Mieter.

11. Haftung für Schäden

Bei verschmutzter oder beschädigter Rückgabe werden Reinigungs- und Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Mieters.

12. Mietdauer, Verrechnung, Verkauf

Miet- und Transportkosten sind sofort fällig. Die Mindestmietzeit beträgt 6 Kalenderwochen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen ist eine Abholung möglich. Es werden 10 % Verzugszinsen verrechnet.

13. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Abfallservice Jüly GesmbH.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 2460 Bruck an der Leitha, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt österreichisches Recht.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sprechen Sie mit uns – wir machen Ihnen ein Angebot für Ihre Veranstaltung, Ihre Baustelle oder Ihr VIP-Event.

Abfallservice Jüly GesmbH Industriegelände West 21
2460 Bruck an der Leitha
Österreich
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